Zusatzstoffe

Zusatzstoffe
Zusatzstoffe,
 
allgemein alle Substanzen, die bestimmten Materialien (z. B. Baustoffen, Kunststoffen, Lacken, Schmierölen, Treibstoffen) zur Verbesserung ihrer Eigenschaften oder zur Vereinfachung ihrer Verarbeitung beigefügt werden, z. B. bei Baustoffen chemische Stoffe, die dem Mörtel oder Beton besondere Eigenschaften verleihen (Betonzusätze).
 
Welche Zusatzstoffe - abgesehen von Substanzen wie Zucker, Kochsalz und Gewürzen - Lebensmitteln zu technologischen Zwecken zugefügt werden dürfen, wird durch die zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz erlassene Zusatzstoffzulassungs-VO in der Fassung vom 29. 1. 1998 geregelt. Die zugelassenen Zusatzstoffe sind bestimmten Gruppen zuzuordnen; größere Gruppen umfassen z. B. Farbstoffe (Lebensmittelfarbstoffe), Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Emulgatoren (und Stabilisatoren) sowie Gelier- und Verdickungsmittel; weitere Gruppen sind u. a. Aromastoffe, Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel, Schmelzsalze und Süßstoffe. Zusatzstoffe dürfen meist nur in ganz bestimmten Fällen bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden; ihre Zugabe ist in einzelnen VO geregelt. Ein Teil der Zusatzstoffe unterliegt der Kennzeichnungspflicht; diese Zusatzstoffe müssen nach der Lebensmittelkennzeichnungs-VO in der Fassung vom 6. 9. 1984 bei den Lebensmitteln (z. B. auf der Verpackung) mit den zu ihrer Kennzeichnung innerhalb der EU-Staaten verwendeten E-Nummern angegeben werden.
 
In der Tierernährung werden den Futtermitteln Zusatzstoffe beigegeben, um die Fresslust der Tiere anzuregen, Verdauung und Resorption zu fördern und leistungssteigernd auf Wachstum, Mast, Milchmenge u. a. zu wirken (z. B. hormonwirksame Verbindungen). Ferner dienen sie der Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten (z. B. Antibiotika) oder der Verhinderung des Verderbs der Futtermittel. In Deutschland ist die Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Beschränkungen und Verbote (Futtermittel-, Lebensmittel-, Arzneimittelrecht) dienen v. a. dem Schutz der menschlichen Gesundheit, indem sie verhindern, dass von Tieren stammende Produkte, die der menschlichen Nahrung zugeführt werden, gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Konservierung von Lebensmitteln
 

Universal-Lexikon. 2012.

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